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AGB

 

§1 Anwendbarkeit der AGB & Behandlungsvertrag

1a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin Sybille Heilig und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

1b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der  Heilpraktikerin annimmt und sich an die  Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

1c) Die  Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, eine Behandlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, oder wenn es sich um Beschwerden oder Krankheiten handelt, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

1d) Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden ebenso werden keine Heilversprechen gegeben.

 

§2 Kündigung des Behandlungsvertrages

2a) Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

2b) Eine Kündigung durch die Heilpraktikerin zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Klient erforderliche Anamnese oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn die  Heilpraktikerin aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in einen Gewissenskonflikt bringen könnten. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers bleiben von der Kündigung unberührt.

 

§3 Vertraulichkeit der Behandlung

3a) Die  Heilpraktikerin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

3b) Abs. a) ist nicht anzuwenden, wenn die  Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

3c) Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über die Sitzungen. Dem Patienten steht weder eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu, noch kann er deren Herausgabe verlangen.

Abs. 3b) bleibt unberührt.

3d) Aufzeichnungen werden von der  Heilpraktikerin 10 Jahre nach der letzten Behandlung des Patienten vernichtet.

 

§4 Honorierung der  Heilpraktikerin

4a) Die Heilpraktikerin hat für Ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar.

4b) Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag.

4c) Die Honorare sind immer und von jedem nach der jeweiligen Behandlung in der Praxis bar zu entrichten. Die Rechnung wird per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, an den Patienten geschickt.

 

§5 Terminvereinbarungen

5a) Kostenpflichtiger Termin: Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Praxis ist eine kostenpflichtige Leistung die zur Zahlung verpflichtet; diese richten sich je nach den jeweiligen Art des Behandlungstermins.

5b) Terminabsage durch den Klienten: die Heilpraktikerin arbeitet ausschließlich auf Bestellung, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Klienten werden individuelle Zeitspannen eingeplant ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den nächsten Patienten vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen oder Terminabsagen spätestens 24 Std vor dem Termin per Telefon (Mailbox) oder per E Mail abzusagen oder zu verschieben. Termine für Montags müssen Freitags abgesagt werden. Bei Terminen die später abgesagt werden, wird eine Ausfallpauschale von 35,00€ berechnet.

5c) Bei Terminen die nicht eingehalten und nicht abgesagt werden, werden 50 % der Behandlungskosten fällig.

5d) Absage durch Praxis: Für den Fall, dass die Praxis Termine absagen und / oder verschieben muss, verpflichtet sich der Klient bei Terminvergabe eine Telefonnummer anzugeben, z.B. Mobil, unter der sie im Notfall zu erreichen sind. Es wird der nächst mögliche Ersatztermin angeboten.

5e) Begleitung: Nach Möglichkeit kommen Sie ohne Begleitung zu Ihrem Termin. Wegen Einhaltung des Datenschutzes ist das Beisein von Begleitpersonen während der Behandlungen nicht gestattet. Als Ausnahme gilt bei minderjährigen Patienten das Beisein eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten. In der Praxis befindet sich kein Wartebereich für Begleitpersonen.

 

§6 Rechnungsstellung

6a) Der Patient erhält nach jedem Termin automatisch eine Quittung und / oder Rechnung,

6b) Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch eine Krankenkasse kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, welche die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer vereinbart werden. Der Klient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht bedeutet.

 

§7 Honorarerstattung durch Dritte

7a) Soweit der Klient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch der  Heilpraktikerin gem. §4 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung der  Heilpraktikerin erfolgt ausschließlich gegenüber dem Klienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorars oder von Teilen des Honorars durch die  Heilpraktikerin in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.

7b) Soweit die Heilpraktikerin dem Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 7a . Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

7c) Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlangen dem Patienten gegenüber erteilt. Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.

 

§8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

 

§9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Weisendorf 2021